Die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen angeblichen Landesverrats zeigten diesen Sommer, mit welcher Härte sich der Staat gegen Whistleblower und Leaks vertraulicher Dokumente wehren kann. Mit dem Entwurf einer Strafvorschrift gegen Datenhehlerei (§ 202d StGB-E) sollen mögliche Leaks in der Zukunft sogar noch weiter eingeengt werden. Der Fall des Landesverrats brachte zudem eine alte Frage wieder in die Diskussion: Warum werden Berufsjournalisten durch das Gesetz anders behandelt als Blogger und andere nicht professionelle Journalisten?

Dr. Ulf Buermeyer (Bild: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.)
All diesen spannenden Fragen behandeln wir mit unserem Gast Dr. Ulf Buermeyer (Twitter, Netzpolitik, HRR-Strafrecht), der beruflich als Richter am Landgericht Berlin tätig ist und privat u.a. als Autor auch für Netzpolitik schreibt. Wir bedanken uns für seinen Besuch und die sehr verständlichen Erläuterungen, die sich jeder Journalist und Blogger anhören sollte, bevor er mit Whistleblowern in Kontakt tritt oder Leaks, bzw. Hacks veröffentlichen möchte.
Viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm.