Wir sind selbst immer wieder erstaunt, wie viel Recht in manchen Themen steckt. Das gilt auch ganz besonders für das Thema der neuesten Folge, welches uns
- angefangen bei Fragen zur Körperverletzung durch Tattookünstler,
- über staatliche Regulierung des Tätowiererberufs,
- und Fragen der Zulässigkeit der Nutzung von Tattoomotiven nach dem Urheber- und Markenrecht sowie
- Veröffentlichung von gestochenen Motiven in „Flash-Books“,
- als auch über strafbare Beihilfe beim Stechen von rechtswidrigen Motiven,
- Tattooverboten des Arbeitgebers
- sowie der Gewährleistung bei Tattoo-Fails,
bis zu Regeln für Tattoos im Ausland durch sehr viele unterschiedliche Rechtsgebiete führt. Wobei dies nur eine kurze Zusammenfassung war.
Bei so vielen Rechtsfragen bedarf es eines Profis, der sich in dem Thema auskennt. Daher freuen wir uns über einen erneuten Besuch von Rechtsanwalt Lars Rick, der uns schon in der Folge 56 zur DSGVO & Fotorecht unterstützt hatte und als Betreiber von tattoo-recht.de sowie Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und für gewerblichen Rechtsschutz, zur Seite steht.
Wir bedanken uns erneut sehr für verständlichen Erläuterungen und freuen uns schon auf den nächsten Besuch.
Ein großer Dank geht auch an unsere Zuhörerschaft für die vielen Fragen danken, die wir allem im Podcast aufgegriffen haben.
Wir wünschen viel Spaß beim Zuhören und die Frage welche Tattoos wir selbst tragen, wird am Ende des Podcasts beantwortet. Zumindest zu 2/3.
Shownotes
- 00:00:00 – Vorstellung des Gastes und Themas.
- 00:03:45 – Sind Tattoos eine Körperverletzung, vielleicht sogar eine, die mit einem gefährlichen Werkzeug begangen wird?
- 00:06:00 – Wie weit reicht eine Einwilligung in einen Tätowiervorgang?
- 00:10:00 – Brauchen Tätowierer eine amtliche Zulassung, um ihr Gewerbe ausüben zu können?
- 00:14:30 – Welche Hygienevorschriften und Vorgaben für verwendete Farben gelten für Tätowierer?
- 00:21:00 – Wann wird ein Tattoo zu einem Gewährleistungsfall?
- 00:24:30 – Sind Tattoos urheberrechtlich geschützt?
- 00:28:00 – Darf man fremde Werke, wie z.B. die Mickey Mouse, tätowieren? Gilt das Recht auf Privatkopie bei Tattoos?
- 00:37:10 – Darf man sich die Abbildung fremder Personen als Tattoo stechen lassen?
- 00:45:00 – Darf das eigene Tattoo in der Öffentlichkeit gezeigt werden? und gibt es Unterschiede, wenn dies in der Öffentlichkeit, gegen Entgelt (z.B. als Tattoo-Modell) oder gar in Filmen oder Computerspeieln geschieht?
- 01:03:00 – Dürfen Tätowierer Fotos von gestochenen Tattoos in einem Flash-Book aufnehmen oder ausstellen oder hat auch hier die DSGVO etwas dagegen?
- 01:09:00 – Dürfen Tätowierer strafbare Symbole stechen oder machen sie sich der Beihilfe, z.B. der Zurschaustellung verfassungswidriger Symbole schuldig?
- 01:16:00 – Darf man fremde Tattoos überstechen oder ist das eine Urheberrechtsverletzung?
- 01:21:00 – Wann Dienstherren oder Arbeitgeber das Tragen von Tattoos verbieten dürfen.
- 01:40:30 Hausmeisterei, welche Gesetzestexte wir uns tätowieren lassen würden, unsere eigenen Tattoos sowie Regeln für Tattoos im Ausland.
Weiterführende Urteile und Links zur Folge
- Die Einstellung eines Bewerbers in den Polizeivollzugsdienst NRW darf nicht auf Grundlage interner Verwaltungsrichtlinien zu Tätowierungen versagt werden – (OVG NRW 12.09.2018 – 6 A 2272/18) – bei der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf.
- „Hangover Tattoo Lawsuit: Can You Copyright Flesh?“ in der WIRED.
- Games-Trend aus den USA: Tätowierer vs. Publisher im Copyright Deathmatch bei Spielerecht.de
- Darf eine Kunstinstallation in einem Museum ohne Erlaubnis der Künstlerin entfernt werden? (BGH, 21.02.2019 – I ZR 98/17).
Hinweis: Weitere Fälle und Beispiele finden Sie bei tatoo-recht.de
Johannes
13. März 2019 at 17:20Klasse Folge! Musste ich mir sofort anhören. Ich bin Sozialarbeiter und Jobcoach und ein Teilnehmer von mir möchte Tätowierer werden.
Ich werde die Folge sicherlich nochmal hören müssen, ich wollte auch noch was fragen das ich schon wieder vergessen haben 😀
Ganz ab vom beruflichen Interesse:
Beim hören ist mir etwas eingefallen und zwar gab es da eine Geschichte von jemandem der sein Rückentatoo für eine beachtliche Summe an einen Kunstsammler verkauft hat.
1. wenn ich Lars Rieck richtig verstanden habe, hat der Tätowierer hier doch evt. auch noch ein Wort mitzureden und 2. evt. auch anspruch auf ein Teil des Geldes oder? Das chirurgische Entfernen der Werkes vom Körper des Toten ist sicher nicht in den Erwartungen des Künstlers. Das Werk wird ja zudem verändert in dem es vom Körper also quasi aus dem Kontext gerissen wird.
Da würden mich eure Gedanken zu interessieren.
LG
Johannes
P.S. ich wünsche mir mal ganz eigennützig Folgen zu Themen aus dem Sozialrecht 😉
Sebi
21. März 2019 at 18:21Mal ganz doof gefragt: das angesprochene KZ Tattoo. Ist das überhaupt ein „Verfassungsfeindliches Symbol“? Hätte ehrlich gesagt erwartet, dass das nicht einmal wogegen verstößt. Höchstens vielleicht sowas wie „verunglimpfung von Toten“, was es ja glaub ich gibt.
Tolle Folge jedenfalls – danke dafür!
Nicky
26. August 2019 at 22:19Danke für die Fragesätze und Fragezeichen, Punktbuchstaben (i, j, ä, ö, u) und das kleine g mit Schlaufe dran. 🙂
Hat mich sehr glücklich gemacht, eure Webseite. 🙂