Ob Sie sich mit Bekannten zum Laufen treffen, eine Feier, einen Workshop oder ein kleines Konzert veranstalten möchten – In dieser Folge erhalten Sie die notwendigen Infos und Tipps zu den möglichen rechtlichen Stolperfallen rund um das Veranstaltungs- und Eventrecht.
Sie erfahren, wann eine Veranstaltung entsteht, öffentlich oder gewerblich wird, Jugendliche an ihr teilnehmen dürfen, Sicherheitsvorschriften sowie die Versammlungsstättenverordnung beachtet und Steuern oder GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen.
Dabei danken wir Axel vom rennSandale-Podcast für den Themenvorschlag sowie unseren Zuhörern und Followern für die vielen spannenden Fragen, die wir nach unserem Aufruf erhalten haben.
Ein ganz besonderes Dankeschön geht an unseren Gast, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht Christian Koch, der nicht nur unter dem Namen „Metalanwalt“ bekannt ist, sondern auch das passende Jingle mitbringt.
Komponist des Metalanwalt-Jingles: Julian Angel.
Shownotes
- 00:02:00 – Wir begrüßen unseren Gast und lassen uns erklären, wie man zum „Metalanwalt“ wird.
- 00:05:45 – Was ist eine Veranstaltung, bzw. ein Event rechtlich betrachtet?
- 00:08:20 – Wann ist eine Veranstaltung öffentlich?
- 00:16:45 – Was alles muss man als Veranstalter beachten und ab wann muss man mit Behörden zusammenarbeiten und Sanitäter bestellen.
- 00:26:00 – Was ist beim Jugendschutz zu beachten?
- 00:29:00 – In welchem Umfang darf man das eigene Hausrecht ausüben und den Zugang zur Veranstaltung beschränken?
- 00:40:00 – Ab wann werden Steuern fällig?
- 00:42:00 – Darf man als ein gemeinnütziger Verein oder Privatperson Einnahmen erzielen oder Sponsorenleistungen annehmen?
- 00:47:00 – Ab wann wird eine Schankgenehmigung notwendig und was ist bei Speis und Trank zu beachten?
- 00:51:00 – Fragen rund um Musik, Aufzeichnungen, GEMA-Gebühren und GEMA-freie Musiklizenzen.
- 01:00:00 – Abgaben zur Künstlersozialkasse und Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
- 01:02:00 – Fotografien auf Veranstaltungen.
- 01:08:00 – Wann ist das Versammlungsrecht einschlägig und wann müssen Veranstaltungen angemeldet werden?
- 01:14:00 – Zur Haftung im Rahmen von privaten Gefälligkeitsbeziehungen
- 01:18:00 – Hausmeisterei
Erwähnte Folgen
AGB – Rechtsbelehrung Folge 62 (Jura-Podcast)
DSGVO: Einschränkungen für Fotografen? – Rechtsbelehrung Folge 56)
Deus Figendi
3. Februar 2019 at 12:12Huch, noch gar keine Kommentare!?
Mir kam nur so als Gedanke zur GEMA-Frage und GEMA-Vermutung… ob nicht ein Mitschnitt der gesamten Veranstaltung (also einfach ein ääh Minidisc-Recorder irgendwo am Mischpult-Ausgang angeschlossen) ein adäquater Beweis wäre, dass man keine GEMA-Musik gespielt hat ohne eine Playlist anzulegen.
Wenn man so einen Mitschnitt vorhält kann man sich vielleicht die Bürokratie mit der GEMA ersparen, solange man nicht „erwischt“ wird. Wenn man erwischt wird hat man die Bürokratie, aber auch den Beweis.
Tobias
18. Februar 2019 at 18:15Hallo Ihr zwei,
Vielen Dank für die tollen Folgen und wirklich guten Podcast.
Es ist jedesmal erfrischend die juristische Logik zu hören und diese mit der Ingenieursseitigen Perspektive zu vereinen! 😉
Als Themenvorschlag würde much interessieren, was der Unterschied der verschiedenen Rechtsformen ist . Laienhaft kennt man den eK oder die GmbH bzw. AG, aber was ist genau eine GmbH & Co.KG, GbR und die ltd. (Hat der Brexit einen Einfluss?), vielleicht auch in Kontext der Pflicht zur Veröffentlichung von Zählen, und welches Amt welche Infos vorlegen muss (Handelsregister).
Entsprechend interessant ist auch die Insolvenz, was ist das genau, was macht der Schuldner, was ist die Insolvenztabelle bzw. Schutzschirmverfahren (ok,… vielleicht viel für eine Folge, somit hiermit zwei Themenvorschläge).
Weiter so und viele Grüße
Tobias