Deutschland ist ein Land der Vereine. Vom Sportverein über den Chor bis zum Förderverein der Grundschule, fast alle sind irgendwo Mitglied. Hinter dem Vereinsleben steht jedoch ein eigenes Rechtsgebiet mit festen Regeln für Gründung, Mitgliedschaft, Beschlüsse und Vorstandsarbeit.
Deshalb klären wir in dieser Folge die Grundlagen. Ab wann ist eine Gruppe juristisch betrachtet ein Verein, wie viele Personen sind für die Gründung nötig und welche Organe und Satzungsinhalte sind Pflicht? Außerdem sprechen wir darüber, wie man Mitglied wird, welche Zugangsschranken ein Verein aufstellen darf und wie man sich von Mitgliedern wieder trennen kann.
Einen Schwerpunkt bildet die Mitgliederversammlung. Wir gehen der Frage nach, wie Beschlüsse gefasst werden, was die einfache von der absoluten Mehrheit unterscheidet, wie lange vorher eingeladen werden muss und welche Aufgaben dem Vorstand zufallen.
Zum Schluss geht es um die Gemeinnützigkeit und ihre Voraussetzungen, um die Kosten einer Vereinsgründung und darum, was Vereine beim Datenschutz beachten müssen.

Wir bedanken uns herzlich bei Dorela Kress für die praxisnahen Einblicke ins Vereinsrecht und wünschen Euch viel Vergnügen beim Hören!
Kapitelmarken
- 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unserer Gästin Rechtsanwältin Dorela Kress.
- 00:05:00 – Was ist juristisch betrachtet ein Verein und wie viele Personen sind notwendig?
- 00:13:00 – Welchen Zweck erfüllt ein Verein?
- 00:16:00 – Wie gründet man einen Verein, wie läuft das Gründungsverfahren ab und welche Organe und Voraussetzungen braucht man?
- 00:30:00 – Wie wird man Mitglied und welche Zugangsschranken darf ein Verein aufstellen?
- 00:38:50 – Wie formuliert man den Vereinszweck rechtssicher?
- 00:43:00 – Wie kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden?
- 00:48:00 – Wie läuft die Mitgliederversammlung ab und wie werden Beschlüsse gefasst?
- 00:54:30 – Was ist eine einfache Mehrheit?
- 00:54:46 – Was ist eine absolute Mehrheit?
- 01:05:00 – Was kann in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden und wie lange vorher müssen die Mitglieder informiert werden?
- 01:08:00 – Welche Aufgaben nimmt der Vorstand wahr?
- 01:09:20 – Was ist ein gemeinnütziger Verein und wie erlangt man die Gemeinnützigkeit?
- 01:19:00 – Was kostet eine Vereinsgründung?
- 01:21:00 – Was müssen Vereine beim Datenschutz beachten?



Klassisches Beispiel für nicht eingetragene Vereine: Gewerkschaften. Oder?
Müssen die Gründungsmitglieder Deutsche sein, oder reicht auch eine EU-Staatsangehörigkeit? Stichwort Niederlassungsfreiheit.
Zur Frage um Aufnahme: Nein. Man muss nicht alle rein lassen. Für meinen Kartenspielverein suche ich mir natürlich die Nasen aus, die ich da haben will. Aufnahmeanträge fremder nehme ich garnicht an. Die bekommen nichtmal das richtige Formular. Und in der Regel entscheiden über Aufnahme auch wenige Leute: der Vorstand. Bei einem gemeinnützigne Verein ist das etwas schwieriger aber nicht-gemeinnützig geht viel.
Nehmen wir das Beispiel auf: Der Anwaltsverein Berlin. Der regelt in seiner Satzung, dass Voraussetzung zur Aufnahme ist, dass man Anwalt bzw. Syndikus ist und regelt, dass in erster Instanz der Vorstand und in letzter Instanz die Mitgliederversammlung über Aufnahme entscheidet.
https://berliner-anwaltsverein.de/de/ueber-uns/satzung
Auch sind ganz klassisch Unvereinbarkeitsbeschlüsse. Mitglieder bestimmter Parteien oder Vereine dürfen nicht in meinen Verein.
Grundsätzlich ist es so, dass Aufnahme einigermaßen restriktiv behandelt werden kann, das raus schneißen aber schwieriger ist. (Einfach Leute, die gegen eine Satzungsänderung, die dem Vorstand erlaubt die Kasse zu plündern, ist nicht, seine Fans aufnehmen geht aber)
Natürlich wollen viele Vereine eine breite Mitgliederschaft und freuen sich über neue Mitstreiter, aber gibt ganze Klassen an Vereinen wo das nicht so ist. So gibt es den (nicht gemeinnützigen) e.V. auch als Steueroptimierungsmodell, den man nutzt, um Gelder dem Verein zu „schenken“ und die dann zur Förderung z.B. der eigenen Familien einzusetzen (billiger und einfacher aufgesetzt, als eine Stiftung) und durch getrennte Rechtspersönlichkeit Steuer zu „optimieren.“ Da will man ganz ganz sicher niemand fremdes drin und den Kreis erweitern.
Das reine Vereinsrecht ohne Steuerrecht hätte eigentlich auch schon eine ganze Folge füllen können.
Zur Gemeinnützigkeit: Was da oft diskutiert wird ist die Abgrenzung zwischen den verschiedenen als gemeinnützig definierten Zwecken (zum Beispiel Umweltschutz) und allgemeinpolitischer Betätigung. Es wird ja oft gefordert, Greenpeace oder der DUH deshalb die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Ist das nicht auch der Grund, warum der CCC nicht gemeinnützig ist?
Und interessant sind auch sogenannte Fördermitglieder, die oft gar keine echten Mitglieder sind, sondern bloß Dauerspender.