In dieser Ausgabe unseres freien Formats blicken wir zunächst voraus auf die kommenden Folgen und berichten von unserem Podcastausflug zum zur Jubiläumsfolge 150.
In der Feedbackrunde freuen wir uns erneut über die tollen Kommentare. Vor allem im Hinblick auf die Deepfake-Kennzeichnungspflichten diskutieren wir, wie weit sie bei Musik, bei Politiker-Reden und bei Darstellungen von Vorgängen reichen, die so nie stattgefunden haben.
Dabei können wir uns nicht einigen und würden gerne wissen, wie Ihr das mit den Deepfakes seht. Die Vorschrift um die es geht, ist die Definition von Deepfakes in Artikel 3 Nr. 62 KI-Verordnung (AI Act), die Hervorhebung ist vom Verfasser:
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck „Deepfake“ einen durch KI erzeugten oder manipulierten Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde;
Zum Schluss beantworten wir die persönliche Frage an die Podcaster, diesmal nach unserem Lieblingsbuch. Und für alle, die mögen, folgt danach noch das juristische Rätsel. Es ist…anders und die Lösung kostet ein Emoji.
Viel Vergnügen beim Hören und wie immer freuen wir uns über Eure Fragen und Anmerkungen, die wir gerne in den nächsten Folgen aufgreifen!
Zeitmarken
- 00:00:00 – Ausblick auf die nächsten Folgen, Vereinsrecht, Smartglasses und Kamerabrillen.
- 00:15:00 – Jubiläum auf dem Wasser, Partyboot, Wind und Katzen.
- 00:23:30 – Feedback und Kommentare zu KI-Kennzeichnungspflichten bei Musik, Politiker-Reden und nicht stattgefundenen Vorgängen (Folge 150).
- 00:53:00 – Feedback und Kommentare zu KI-Waffen sowie Anmerkungen zu Laserwaffen, die Menschen blenden können (Folge 148).
- 00:57:20 – Verschwundene Kraftwerk-Samples.
- 01:01:00 – Die persönliche Frage an die Podcaster, welches ist Euer Lieblingsbuch?
- 01:09:45 – Das juristische Rätsel, Ihr müsst es nicht hören, wenn Ihr nicht wollt!
Referenzierte Folgen und weiterführende Links
- Leitlinien zu Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.
- KI-Kennzeichnungspflichten – Rechtsbelehrung 150.
- KI-Waffen – Rechtsbelehrung 148.
- Star-Trek-Recht – Rechtsbelehrung 147.
- Ihre Fahrscheine bitte – Rechtsbelehrung 132.
- Microsoft und Datenschutz – Eine Frage der Balance? – Rechtsbelehrung 92
- ZDF-Interview zu Smartglasses.
- NDR-Doku zu Smartglasses für blinde Menschen.



Christian
28. August 2026 at 12:20🚽
🚽
28. August 2026 at 12:23🚽
Arno
28. August 2026 at 12:56🚽
Silas
28. August 2026 at 16:11🚽
Oessi
28. August 2026 at 17:24🚽
Felix
28. August 2026 at 18:14🚽
Anonym
28. August 2026 at 19:28🚽
Matze
28. August 2026 at 21:46🚽
Christoph
28. August 2026 at 23:38🚽
Sorry Thomas!
Grandioser Podcast ihr zwei! Danke!
Ich denke Marcus wird bestimmt die wichtigsten 😉 Fragen stellen, falls es zu einer Toilettenfolge kommt (vielleicht genügt es auch als Teil eines obiter dictum). Ideen: falls kostenlose Nutzung verpflichtend, kann es dann auf eine einmalige Nutzung beschränkt sein? Wie ist es dann bei Sanifair o.ä. Toiletten? Toilettengang vor dem Essen wird erstattet und danach nicht? Alles nach Bundesland aufgeschlüsselt natürlich 😜
Thomas Schwenke
29. August 2026 at 20:58Ai, ai, ich hätte die Zahl doch hochhandeln sollen. 😁
Horst
29. August 2026 at 5:51🚽
Peter
29. August 2026 at 8:59🚽
Andreas Unkelbach
29. August 2026 at 15:10Der Gang zur Toilette hat als Zusatzleistung einen Wertgutschein und im Restaurant kann es als Werbemaßnahme eingelöst werden. Damit entzieht sich Marcus der mittelbaren Wirkung der Werbemaßnahme. Also ist es nicht nur Erschleichung der Leistung des Klogangs sondern auch noch Verweigerung des zusätzlichen Umsatzes des Unternehmens im Bereich der Nahrungsmittelversorgung…
Die Nutzung der Toilette als Gast wiederum ist nur während des Aufenthalts nicht aber wenn die Bewirtung abgeschlossen ist besteht der Anspruch nicht mehr, da hier ja der Zustand des Gastseins abgeschlossen ist.
Ich fürchte das ist keine echte Hausaufgabenhilfe aber so mit Wissen um Ferengie und BWL einfach Danke für den Schmunzler am Wochenende … Ich hole mir nun lieber Kaffee ☕ und bin gespannt auf die kommende Folge …. Na gut die juristische Bewertung zur 🚽 und 🍽️Kopplung ist auch spannend
Thomas Schwenke
29. August 2026 at 21:00Danke dir und jede Ansicht ist möglich und wenn sie keiner akzeptiert, dann nennt man sie bloß die „andere Ansicht“. Da bauen manche Juristen ganze Karrieren darauf auf! 😁
Andreas Unkelbach
30. August 2026 at 16:53Mein Lieblingskollege pflegte zu sagen, das eine gut vertretene Mindermeinung irgendwann auch herrschende Rechtsprechung werden kann.
Von daher bin ich sehr gespannt welche Seite in einer solchen Folge vertreten wird.
Aber vergleichbare Diskussionen kenne ich auch im Bereich Budgetierung im Haushalt wo es elementare Unterschiede beim Blick auf die 0 geben soll. Wie der Unterschied zwischen roter und schwarzer Null im Berichtswesen dargestellt wird habe ich bisher nicht begriffen sehe aber durchaus ein das es immer mindestens zwei Ansichten gibt
Bin daher sehr gespannt welche Podcastkarriere und hohe Zugriffe dann 🚾 bei euch haben wird. 😉
Daniel Fröhler
29. August 2026 at 19:29🚽
M
29. August 2026 at 20:42🚽
🙂
Skibiditoilet
30. August 2026 at 8:38🚽
Es gab doch auch Mal die Klage von einem Komiker gegen Sanifair, wegen Ausnutzung einer Notlage?
Also wenn es dann diese gesamte Toiletten-Folge gibt, vielleicht sogar mit Gast, dann könnte man das auch noch mit beleuchten.
Vielleicht könnte man auch Mal überlegen, ob man jemanden der Klingelt auf sein Klo lassen muss (war da nicht auch Mal was, dass man jemanden ein Wasser geben muss, oder ist das ein Mythos)
Und wildpinkeln ist ja eine Ordnungswidrigkeit, aber kann man irgendwie da raus, wegen Notstand? Also wenn man wirklich extrem dringend muss?
In dem Thema steckt ja viel drin. Und sind die Geschlechter Symbole eigentlich bindend oder eine Empfehlung?
wedge
30. August 2026 at 9:19Ich finde, das gesamte Raststätten-System in Deutschland ist kaputt. Die Preise werden immer höher, während die Qualität immer schlechter wird.
Wenn ein besonders günstiges Angebot wie Currywurst für 9 Euro beworben wird, kommt einem das ja schon wie Realsatire vor.
Ich habe auch schon gesehen, dass ein McDonald’s in der Raststätte ein Schild hatte, auf dem stand, dass die Snipair-Gutscheine für McDonald’s nicht eingelöst werden können. Letztendlich steht aber meist der gleiche Betreiber hinter den verschiedenen Restaurants innerhalb eines Rasthofes. Der ist gleichzeitig Franchisenehmer verschiedener Restaurant- oder Kaffeeketten.
Achso: 🚽
Holgi
30. August 2026 at 14:22Gibt es eigentlich eine Art Pflicht, Gast-/Raststätten Toiletten sauber zu halten? Zumindest soweit, dass ich mir darauf nicht direkt was einfange oder 🤮?
🚽🪠
roland
31. August 2026 at 13:22🐁
roland
31. August 2026 at 13:23Oder 🚽
Daniel
31. August 2026 at 18:30🚽
Oli
31. August 2026 at 19:52Sorry… 🚽🧻
You asked for it
🧻__🧻
1. September 2026 at 15:50Die 🚽 sind hier so zahlreich vorhanden wie in keiner Innenstadt (zumindest als öffentliche WC)
L
2. September 2026 at 0:37🚽🧻
Anonym
4. September 2026 at 12:36🚽 (uneindeutigkeit: 0639)
Jens
4. September 2026 at 18:19🚽🧻🙈