In dieser Folge widmen wir uns zuerst der „Polizei 2.0„, womit die Nutzung von Social Media durch Polizeibehörden bezeichnet wird. Dazu gehören insbesondere die kontrovers diskutierte Facebook-Fahndung, als auch die Informations- und Imagepflege via Twitter. Ebenso gehen wir auf das Vorhaben, Polizei mit so genannten „Bodycams“ auszurüsten ein.
Wir halten uns jedoch nicht in der Gegenwart auf und Blicken in die „Big Data„-Zukunft einer durch algorithmischen Vorhersagen gestützten „Polizei 3.0„.
Während in Deutschland bereits eine als „Predictive Policing“ bezeichnete Vorhersage von Krisenherden oder Einbruchsfällen in der Praxis erprobt wird, ist man in den USA schon weiter. Dort werden in „Precrime„-Vorhersagen nicht nur potentielle Straftäter ausfindig gemacht, sondern auch Bewährungsentscheidungen beeinflusst.
Für die fachmännische Unterstützung bedanken wir uns bei Jan Dirk Roggenkamp (Twitter), der an der Polizeiakademie Niedersachsen als Professor Rechtswissenschaften lehrt. Er erklärt uns inwieweit Predictive Policing und Precrime rechtlich umsetzbar sind, und ob wir tatsächlich mit Zuständen wie in dem Film „Minority Report“ rechnen müssen.
Viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm.





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re:publica 2015




Wir haben die aktuell diskutierte Frage „Was darf Satire?“ zum Anlass genommen uns die rechtlichen Grenzen der Satire anzuschauen. Dabei beschränken wir uns jedoch nicht auf religionsbezogene oder politische Satire, wie die von Charlie Hebdo, sondern schauen uns z.B. auch die urheberrechtliche Grenzen der Parodie an. So ist dieser Podcast eine Anleitung mit vielen Beispielen geworden, die Sie konsultieren sollten, bevor Sie sich satirisch über Personen, Unternehmen oder Weltanschauungen äußern möchten.
Nachdem ich 2006 das erste Mal mit 
Wissen Sie eigentlich was mit Ihren E-Mails, Nachrichten und Inhalten in sozialen Netzwerken nach Ihrem Tod passiert? Oder wie Sie als Anbieter einer Onlineplattform reagieren sollten, wenn 

Zu dieser Folge haben wir