Hatespeech, bzw. Hassrede beherrschen weiterhin die Diskussion um die Diskussionskultur im Netz. Insbesondere stehen soziale Netzwerke wie Facebook im Verdacht, zur Verbreitung von hasserfüllten Parolen und Unwahrheiten beizutragen.
Wir haben uns daher dem Thema gewidmet und möchten die rechtlichen Aspekte von Hatespeech beleuchten. Dazu haben wir Joerg Heidrich (Twitter), Rechtsanwalt und Justiziar der Heise Verlages als Experten eingeladen. Er unterstützt uns mit seiner Erfahrung als rechtlicher Begleiter des für seine direkte Diskussionskultur berühmt-berüchtigten Heise-Forums. Wir erfahren unter anderem, warum Trolle zwar nerven können, aber viel angenehmer als Hater sind.
Achtung: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Folge Beispiele für Hatespeech enthält, die verstören oder zumindest unangenehm wirken können.
Inhalte des Podcasts:
- 00:00:00 – Hausmeisterei, Neue Website Rechtsbelehrung.com, Rechtsbelehrung bei der bei Voicerepublic, Thomas-hat-recht.de (angesprochenes Video), Pombel der Jurapinguin bei Snapchat, re:publica Sessions von Marcus und Thomas, Verweis auf die Folge zur Schleichwerbung.
- 00:06:20 – Vorstellung unseres Gastes Rechtsanwalt und Justiziar (Head of Legal) des Heise Verlages Joerg Heidrich (seine re:publica Session).
- 00:09:30 – Zur Geschichte des Heise-forums und Unterschiede zwischen Trollen (mit Hommage) und Hassrede.
- 00:14:15 – Definition von Hatespeech, Ehrverletzungsdelikten, Beleidigung und die Kollektivbeleidigung.
- 00:18:00 – Was ist eine Volksverhetzung?
- 00:29:00 – Bildpranger
- 00:31:00 – Bedrohung anderer Personen
- 00:32:00 – Auch die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut!
- 00:33:00 – Geldstrafen und Freiheitsstrafen
- 00:37:00 – Welche Rolle spielt Facebook? Gelten geschlossene Profile als öffentlich?
- 00:43:30 – Wer ist für rechtswidrige Nutzerbeiträge verantwortlich? Machen sich Facebook-Mitarbeiter strafbar?
- 00:45:30 – Wie weit reicht das Haftungsprivileg für Plattformanbieter und warum ist es manchmal besser keine Kenntnis von Rechtsverstößen zu haben
- 00:55:00 – Das „Virtuelle“ Hausrecht der Plattformbetreiber und warum Nutzungsbedingungen bei dessen Durchsetzung helfen.
- 01:03:00 – Die Task Force gegen Hatespeech und die Bedenken gegen ihre Förderung durch den Staat.
- 01:01:11 – Was ist von dem Argument des „Counter Speech“ zu halten?
- 01:16:00 – Meldung, Strafantrag, Strafanzeige oder zivilrechtliche Klage – wie sollte man Hassrede am besten und sichersten anzeigen oder gegen sie vorgehen?
Angesprochene Fälle, Gesetze und Urteile:
- Massenabmahner nehmen Fluechtlinge ins Visier bei heise.de
- „Pranger der Schande“ doch rechtswidrig bei der LTO zu OLG München (Urt. v. 17.03.2016, Az. 29 U 368/16)
- Zur Person des Günter Freiherr von Gravenreuth
- OLG München, 26.06.2007 – 18 U 2067/07 zur Verknüpfung von privaten Aufnahmen mit berufsbezogenen Berichten
- AG Hamburg, 11.09.2012 – 18b C 389/11 zur Aufnahme eines Anwalts in eine Mailingliste
- LG München I, 25.10.2006 – 30 O 11973/05 zum Hausrecht des Forenbetreibers
- ING-DiBa, Veganer und die Grenzen des Hausrechts auf Facebook-Fanseiten von Thomas Schwenke
- Das virtuelle Hausrecht des Betreibers eines Webportals von der IT-Recht Kanzlei
- Kommentar: Facebooks Symbolpolitik gegen Hatespeech – Kritik von Holger Bleich bei heise.de
- Außerhalb der Gesetze: Die unheimliche „Task Force“ des Heiko Maas – Kritik von Vera Lengsfeld
- Facebook : Gericht verbietet Hasskommentare gegen Dunja Hayali in der Zeit Online
- Online-Hotline von jugendschutz.net
- Online Strafanzeige (Liste mit Weiterleitung zu zuständigen Polizeiwebsites)
- Justicar – Erläuterung des Berufsbildes 😉