Die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen angeblichen Landesverrats zeigten diesen Sommer, mit welcher Härte sich der Staat gegen Whistleblower und Leaks vertraulicher Dokumente wehren kann. Mit dem Entwurf einer Strafvorschrift gegen Datenhehlerei (§ 202d StGB-E) sollen mögliche Leaks in der Zukunft sogar noch weiter eingeengt werden. Der Fall des Landesverrats brachte zudem eine alte Frage wieder in die Diskussion: Warum werden Berufsjournalisten durch das Gesetz anders behandelt als Blogger und andere nicht professionelle Journalisten?

Dr. Ulf Buermeyer (Bild: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.)
All diesen spannenden Fragen behandeln wir mit unserem Gast Dr. Ulf Buermeyer (Twitter, Netzpolitik, HRR-Strafrecht), der beruflich als Richter am Landgericht Berlin tätig ist und privat u.a. als Autor auch für Netzpolitik schreibt. Wir bedanken uns für seinen Besuch und die sehr verständlichen Erläuterungen, die sich jeder Journalist und Blogger anhören sollte, bevor er mit Whistleblowern in Kontakt tritt oder Leaks, bzw. Hacks veröffentlichen möchte.
Viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm.



In dieser Folge widmen wir uns zuerst der „Polizei 2.0„, womit die Nutzung von Social Media durch Polizeibehörden bezeichnet wird. Dazu gehören insbesondere die kontrovers diskutierte 

Vorratsdatenspeicherung
re:publica 2015




Wir haben die aktuell diskutierte Frage „Was darf Satire?“ zum Anlass genommen uns die rechtlichen Grenzen der Satire anzuschauen. Dabei beschränken wir uns jedoch nicht auf religionsbezogene oder politische Satire, wie die von Charlie Hebdo, sondern schauen uns z.B. auch die urheberrechtliche Grenzen der Parodie an. So ist dieser Podcast eine Anleitung mit vielen Beispielen geworden, die Sie konsultieren sollten, bevor Sie sich satirisch über Personen, Unternehmen oder Weltanschauungen äußern möchten.
Nachdem ich 2006 das erste Mal mit 
Wissen Sie eigentlich was mit Ihren E-Mails, Nachrichten und Inhalten in sozialen Netzwerken nach Ihrem Tod passiert? Oder wie Sie als Anbieter einer Onlineplattform reagieren sollten, wenn 
