Das Thema dieser Folge hat unser Gast, die Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Bea Hubrig gleich mitgebracht. Sie hat einen Prozess gegen ein Unternehmen gewonnen, das jedem bekannt sein dürfte. Dabei erstritt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro für ihren Mandanten, nachdem das Gericht feststellte, dass er in den Arbeitsräumen rechtswidrig per Video überwacht wurde.
Wir klären auf um welches Unternehmen es sich handelte,
- sprechen über die Grenzen zulässiger Videoüberwachung,
- erklären wann Mitarbeiter per Webcam beobachtet werden dürfen,
- wann sie zu Beweiszwecken per Handy fotografiert werden dürfen
- und warum Plutonium in dieser Folge ebenfalls eine große Rolle spielt.
Es wird also spannend und gefährlich. 😉
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Ich werde häufig gefragt, ob Abmahnungen veröffentlicht werden dürfen. Wie ein anständiger Jurist antworte ich dann mit einem „es kommt drauf an“. Denn die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. dem Grund der Abmahnung, dem Umfang der Veröffentlichung oder entgegenstehenden Persönlichkeits- und Unternehmensrechte der Abmahner. Nicht minder kompliziert ist die Frage, wann fremde E-Mails veröffentlicht werden dürfen.
In dieser Folge widmen wir uns den rechtlichen Fragen rund um Drohnen, also unbemannten Flugobjekten. Dabei konzentrieren wir uns auf Geräte für den Privateinsatz wie die
Als Jugendlicher habe ich es geliebt, meine eigenen StartTrek-Geschichten zu schreiben und auch gleich die passenden Buch-Cover zu entwerfen. Damals habe ich weder daran gedacht, dass das dieses Hobby „
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In der sechsten Folge dreht sich alles rund um Google Glass, Datenbrillen und deren rechtliche Aspekte. Als Gast haben wir 



Nachdem die letzte Podcastfolge ganz im Zeichen des Impressums stand, widmen wir uns jetzt der Datenschutzerklärung, die ebenfalls jeder Onlineanbieter haben muss. Da der Datenschutz kein einfaches Thema ist und wir versuchen möglichst alle Fragen zu beantworten, ist auch diese Folge etwas länger geworden.