Nachdem unsere erste Podcast-Folge so positiv aufgenommen worden ist und über 2000 Zuhörer erreicht hat, bedanken wir uns mit der zweiten Folge. Wir haben sie „das Facecebookgeschäft“ genannt, weil wir darin über die Grundlagen von Facebook (und vergleichbaren sozialen Netzwerken) sprechen.
- Thema „Vorschaubilder, Sharing und Urheberrechtsverletzungen“ (02:45) – Es geht um die Abmahnung, die wegen eines beim Nutzen der Teilen-Funktion automatisch erstellten Vorschaubildes ausgesprochen wurde. Wir klären auf, warum es sich dabei um Urheberrechtsverstöße handelt und wer mit negativen Folgen zu rechnen hat
- Thema „Wirksamkeit der AGB sozialer Netzwerke“ (26:30) – Vor jeder Registrierung in sozialen Netzwerken, muss man deren AGB akzeptieren. Darin lassen sich die Anbieter auch Rechte an den Inhalten der Nutzer einräumen. Zuletzt fiel damit die Plattform Instagram negativ auf und scheint anscheinend deswegen Nutzer zu verlieren. Wir erläutern, ob die Netzwerke tatsächlich unsere Bilder und Daten verkaufen wollen und können, ob man sich als Nutzer dagegen wehren kann und warum dieses Prinzip an sich nicht verwerflich ist.
- Thema „Klarnamenpflicht bei Facebook“ (46:00) – Facebook verbietet den Nutzern die Verwendung von Pseudonym. Das wiederum findet der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte für rechtswidrig und hat eine Verbotsverfügung gegen Facebook erlassen. Ob diese zu Recht erfolgt kann man sich streiten. Auch wir haben da unterschiedliche Ansichten.

Ein Blick auf unseren Aufnahmeplatz in thematisch passenden Farben.
Wir freuen uns wieder über Kommentare, Themenvorschläge für die nächsten Folgen, die wir gerne monatlich aufzeichnen möchten.
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