Beim Crowdfunding werden Projekte durch Nutzer, statt durch klassische Kapitalgeber wie Banken, Business Angels oder Venture-Kapitalgeber, finanziert. Plattformen wie Kickstarter, Indiegogo, Startnext, Seedmatch oder Patreon bieten die Möglichkeit eigene Projekte vorzustellen und Nutzer um finanzielle Unterstützung zu bieten (Übersicht der Crowdfunding-Plattformen).
Dabei gibt es unterschiedliche Rewards, also Belohnungen für die Unterstützer. Sie erhalten entweder die geförderten Produkte, Goodies wie z.B. Erwähnungen in einem Computerspiel, T-Shirts, Zugang zu Bonusmaterial, einen Kartoffelsalat, Zinsen oder einfach das gute Gefühl für ein unterstützenswertes Projekt gespendet zu haben.
Wir beleuchten die rechtlichen Hintergründe und erklären was passiert wenn ein versprochener Reward nicht ankommt. Marcus berichtet zudem von dem erfolgreichen Crowdfunding des Radiorollenspiels an dem er beteiligt ist und welches nun in Form einer interaktiven Radiosendung „Im Grab der Mondwandler“ bei Fritz von RBB zu hören ist.
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In dieser Folge diskutieren wir über die polarisierende Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessenwerden“
Die Aufzeichnung dieser Folge war besonders spannend, weil wir uns mit Bitcoins ein rechtliches #Neuland ausgesucht haben.
Das Thema dieser Folge hat unser Gast, die Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Bea Hubrig gleich mitgebracht. Sie hat einen Prozess gegen ein Unternehmen gewonnen, das jedem bekannt sein dürfte. Dabei erstritt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro für ihren Mandanten, nachdem das Gericht feststellte, dass er in den Arbeitsräumen 
Ich werde häufig gefragt, ob Abmahnungen veröffentlicht werden dürfen. Wie ein anständiger Jurist antworte ich dann mit einem „es kommt drauf an“. Denn die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. dem Grund der Abmahnung, dem Umfang der Veröffentlichung oder entgegenstehenden Persönlichkeits- und Unternehmensrechte der Abmahner. Nicht minder kompliziert ist die Frage, wann fremde E-Mails veröffentlicht werden dürfen.
In dieser Folge widmen wir uns den rechtlichen Fragen rund um Drohnen, also unbemannten Flugobjekten. Dabei konzentrieren wir uns auf Geräte für den Privateinsatz wie die
Als Jugendlicher habe ich es geliebt, meine eigenen StartTrek-Geschichten zu schreiben und auch gleich die passenden Buch-Cover zu entwerfen. Damals habe ich weder daran gedacht, dass das dieses Hobby „
Als Reaktionen auf 
