Wissen Sie eigentlich was mit Ihren E-Mails, Nachrichten und Inhalten in sozialen Netzwerken nach Ihrem Tod passiert? Oder wie Sie als Anbieter einer Onlineplattform reagieren sollten, wenn Erben und Angehörige Zugriff auf die Daten eines verstorbenen Nutzers verlangen? Und dass Ihnen als Anbieter bei Fehlern sogar eine Strafe drohen kann?
Je länger die neuen Medien uns begleiten, desto wichtiger wird es, Antworten auf diese unangenehmen Fragen zu kennen. Mit dieser Podcastfolge geben wir Ihnen eine Hilfestellung, wenn Sie Erbe oder Diensteanbieter sind oder den Umgang mit Ihren eigenen Daten regeln möchten.
Unterstützt werden wir von Frau Michaela Schröde, die bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) im Team Digitales Referenetin für Datenschutz und Netzpolitik ist. Sie betreut insbesondere die Kampage #machtsgut, auf der Sie über Ihren digitalen Nachlass aufgeklärt werden und Verfügungen über Ihre Daten treffen können. Wir bedanken uns sehr für diesen wunderbaren Besuch.

Unser Gast: Michaela Schröder von der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)

#machtsgut – Tipps für Erben und zur Regelung des digitalen Nachlasses vom vzbv.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm. Den Beitrag zum Podcast bei Marcus Richter finden Sie auf richter.fm (wo auch der flattr-Button zu finden ist).
Bevor es zu den Shownotes übergeht noch ein Hinweis: Wir würden ebenfalls gerne einen Podcast aufzeichnen, bei dem es generell um juristische Fragen des Sterbens geht. D.h. z.B. um die Bestimmung des Zeitpunkts, Fragen rund um das Begräbnis, Feststellung wann der Tod unnatürlich war, Totenruhe, etc. Falls Sie sich mit diesen Themen auskennen oder jemanden kennen, der uns gerne als Gast zu Seite stehen könnte, würden wir uns über eine Nachricht an marcus(at)richter.fm sehr freuen.

Zu dieser Folge haben wir 
Beim 
In dieser Folge diskutieren wir über die polarisierende Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessenwerden“
Die Aufzeichnung dieser Folge war besonders spannend, weil wir uns mit Bitcoins ein rechtliches #Neuland ausgesucht haben.
Das Thema dieser Folge hat unser Gast, die Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Bea Hubrig gleich mitgebracht. Sie hat einen Prozess gegen ein Unternehmen gewonnen, das jedem bekannt sein dürfte. Dabei erstritt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro für ihren Mandanten, nachdem das Gericht feststellte, dass er in den Arbeitsräumen 
Ich werde häufig gefragt, ob Abmahnungen veröffentlicht werden dürfen. Wie ein anständiger Jurist antworte ich dann mit einem „es kommt drauf an“. Denn die Antwort hängt von vielen Faktoren ab. Z.B. dem Grund der Abmahnung, dem Umfang der Veröffentlichung oder entgegenstehenden Persönlichkeits- und Unternehmensrechte der Abmahner. Nicht minder kompliziert ist die Frage, wann fremde E-Mails veröffentlicht werden dürfen.
