Diese Podcastfolge (zu den vorhergehenden) haben wir der Impressumspflicht gewidmet und festgestellt, dass wir zu dem Thema gut und gerne zwei Podcasts hätten machen können. Daher ist diese Folge rund 90min lang, aber wir sind noch in der Experimentierphase und da darf man auch die zeitlichen Grenzen austesten. 🙂 Unser Ziel sind künftig 60 Minuten, außer die Zuhörer mögen es länger.
Seit der Folge haben wir auch ein großartiges Intro für das wir uns bei Sounddesigner Sebastian Simmert bedanken. Zudem steht unser Podcast ab nun unter der Creative Commons BY-ND-Lizenz.
- Thema „Datenschützer unterliegen Facebook“ (04:55) – Die Datenschutzbehörde in Schleswig-Hostein untersagte Facebook den Nutzern eine Klarnamenpflicht aufzuzwingen und forderte ein Recht auf Pseudonyme. In der ersten Entscheidung war das Verwaltungsgericht S-H jedoch der Ansicht, dass das deutsche Datenschutzrecht für Facebook nicht anwendbar ist.
- Thema „Neue Google Bildersuche“ (06:45) – Wir sprechen über die Zweifel daran, ob Googles kommendes Update der Bildersuche urheberrechtlich zulässig ist und über die Aktion „Verteidige Dein Bild„.
- Thema „Ein Like muss kein Gefallen ausdrücken“ (10:20) – Das Landgericht Hamburg hat entscheiden, dass ein Like eine wertneutrale Äußerung ist (s. „Wegweisende Gerichtsentscheidung: Facebook-Like endlich entschärft?„). Unsere Ansichten zu dem Urteil gehen jedoch auseinander.
- Thema „Die Impressumspflicht“ (15:40) – Da die Impressumspflicht und vor allem die Abmahnungen bei Impressumsfehlern dank Facebook wieder sehr aktuell geworden sind, widmen wir den Hauptteil des Podcast den Fragen rund um dieses Thema. Dabei widmen wir uns auch den Social Media Profilen. Links zur Impressumspflicht stehen weiter unten.
Wir freuen uns wieder über Kommentare, Themenvorschläge für die nächsten Folgen.