Wir haben die aktuell diskutierte Frage „Was darf Satire?“ zum Anlass genommen uns die rechtlichen Grenzen der Satire anzuschauen. Dabei beschränken wir uns jedoch nicht auf religionsbezogene oder politische Satire, wie die von Charlie Hebdo, sondern schauen uns z.B. auch die urheberrechtliche Grenzen der Parodie an. So ist dieser Podcast eine Anleitung mit vielen Beispielen geworden, die Sie konsultieren sollten, bevor Sie sich satirisch über Personen, Unternehmen oder Weltanschauungen äußern möchten.
Wir bedanken uns auch für die positiven Kommentare, arbeiten an Flattr und bieten die angesprochenen Amazon-Wunschlisten (Wunschliste Marcus Richter, Wunschliste Thomas Schwenke) für Dankeschönzwecke an. Danke zurück! 🙂
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und wir freuen uns immer über Themenvorschläge an @RBL_rfm.
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Nachdem ich 2006 das erste Mal mit 
Wissen Sie eigentlich was mit Ihren E-Mails, Nachrichten und Inhalten in sozialen Netzwerken nach Ihrem Tod passiert? Oder wie Sie als Anbieter einer Onlineplattform reagieren sollten, wenn 

Zu dieser Folge haben wir 
Beim 
In dieser Folge diskutieren wir über die polarisierende Entscheidung des Europäische Gerichtshofs (EuGH) zum „Recht auf Vergessenwerden“
Die Aufzeichnung dieser Folge war besonders spannend, weil wir uns mit Bitcoins ein rechtliches #Neuland ausgesucht haben.
Das Thema dieser Folge hat unser Gast, die Rechtsanwältin und Datenschutzbeauftragte Bea Hubrig gleich mitgebracht. Sie hat einen Prozess gegen ein Unternehmen gewonnen, das jedem bekannt sein dürfte. Dabei erstritt sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro für ihren Mandanten, nachdem das Gericht feststellte, dass er in den Arbeitsräumen 
