In dieser Folge kommen wir dem Hörerwunsch nach Aufklärung über die Rolle von Rechtsschutzversicherungen bei Rechtsstreitigkeiten nach. Rechtsschutzversicherer versprechen ihren Kunden zwar die Sorgenfreiheit, aber wenn deren wirtschaftliche Interessen mit dem Wunsch nach effizienter Rechtsberatung kollidieren, kommt es häufiger zu Konflikten.
Als Betreiber des RSV-Blogs (RSV steht für Rechtsschutzversicherung), kennt sich der Strafverteidiger Carsten Hoenig (Blog, Twitter, G+, Facebook) mit solchen Konflikten besonders gut aus. Ebenso wie Rechtsanwalt Thomas Kümmerle (Blog, Twitter, Facebook), der vor allem bei Verkehrssachen häufigen Umgang mit Rechtsschutzversicherungen pflegt. Beide Rechtsanwälte erklären wann sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt, welche Fälle abgedeckt werden und welche Versicherer eher weniger „Anwalts Liebling“ sind.
Durch die Folge führt wie immer Marcus Richter, während Rechtsanwalt Schwenke eine Folge aussetzt (dafür genießt er die Rechtsbelehrung als Hörer). Wir danken unseren Gästen für die spannenden Einblicke und wünschen viel Spaß beim Zuhören!
P.S. Hier lang geht es zu dem erwähnten Treffen von Carsten Hoenig mit LeFloid: Nazis auf Facebook mit Flo und Carsten # MARIES STAMMTISCH.






In dieser Folge widmen wir uns zuerst der „Polizei 2.0„, womit die Nutzung von Social Media durch Polizeibehörden bezeichnet wird. Dazu gehören insbesondere die kontrovers diskutierte 

Vorratsdatenspeicherung
re:publica 2015




Wir haben die aktuell diskutierte Frage „Was darf Satire?“ zum Anlass genommen uns die rechtlichen Grenzen der Satire anzuschauen. Dabei beschränken wir uns jedoch nicht auf religionsbezogene oder politische Satire, wie die von Charlie Hebdo, sondern schauen uns z.B. auch die urheberrechtliche Grenzen der Parodie an. So ist dieser Podcast eine Anleitung mit vielen Beispielen geworden, die Sie konsultieren sollten, bevor Sie sich satirisch über Personen, Unternehmen oder Weltanschauungen äußern möchten.
Nachdem ich 2006 das erste Mal mit 